Kein Anspruch auf ein neues Handy

Ihr habt einen Mobilfunkvertrag „mit Handy“ abgeschlossen? Das bedeutet nicht, dass ihr nach zwei Jahren automatisch ein neues Smartphone durch eine Vertragsverlängerung erhaltet. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Wie ihr trotzdem ein neues Handy bekommt erfahrt ihr hier.

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Handy mit Vertrag – Vertragsverlängerung

Der Abschluss eines neuen Vertrages ist aus einem Grund besonders attraktiv: in vielen Fällen erhält man ein nagelneues Smartphones. In der Regel zahlt man einen bestimmten Aufschlag auf den Vertrag oder tätigt eine Anzahlung („einmaliger Gerätepreis“). Das Handy wird also über 24 Monate Vertragslaufzeit auf Raten abgezahlt.

Kein neues Handy bei automatischer Vertragsverlängerung

Kein Wunder, dass Kunden denken, sie bekämen nach Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit ein neues Smartphone – schließlich wird ein monatlicher Aufschlag für das Gerät gezahlt. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass dies nicht rechtens ist. Ein Vertrag „mit Handy“ bezieht sich lediglich auf das bei Vertragsabschluss gewählte Handy. Verlängert sich also ein Vertrag stillschweigend oder automatisch, hat der Kunde keinen Anspruch auf ein neues Smartphone. Ebenfalls muss beim Handy mieten darauf geachtet werden, dass sich der Mietvertrag (ggf. sogar für ein längst veraltetes Gerät) nicht bis in alle Ewigkeit verlängert.

Die Lösung: Verhandeln

Die einzige Möglichkeit, doch noch ein neues Smartphone zu erhalten: Verhandeln. Setzt euch frühzeitig mit eurem Mobilfunkanbieter in Verbindung. Wenn „nichts zu machen ist“, solltet ihr den Vertrag kündigen oder anderweitig günstig ein Smartphone kaufen. Bei SMARTPHONE ONLY erhaltet ihr die neuesten Handys ohne Vertrag auf Raten – ohne Anzahlung und ohne Vertrag. Mit unserer 0%-Finanzierung bieten wir eine faire Alternative zu einem Handy mit Vertrag.